Besonders
die
letzte
Lebensphase
eines
Menschen
sollte
man
nicht
dem
Zufall
überlassen.
Die
Erfah-rung
zeigt,
dass
besonders
das
Sterben
im
Kranken-haus
oder
Pflegeheim
sehr
plötzlich
-
besonders
von
den
Angehörigen
-
Entscheidungen
verlangt, mit de-nen sie nicht selten überfordert sind.
Dann,
wenn
ein
Mensch
in
den
letzen
Tagen
und
Stunden
seines
Lebens
nicht
mehr
selbst
über
sich
verfügen
kann,
weil
er
nicht
mehr
bei
Bewußtsein
oder
dement
ist,
entsteht
schnell
ein
Raum
der
Entscheidungslosigkeit
und
des
qualvoll
empfun-denen
Abwartens,
der
eventuell
für
den
Patienten
unnötiges
Leiden
bedeutet.
Dabei
ist
die
rechtliche
Stellung
der
Angehörigen
ge-genüber
den
Ärzten
und
dem
Pflegepersonal
in
dieser
Phase
des
Übergangs
vom Leben zum Sterben oft unklar.
Hier
hilft
das
Rechtsinstitut
der
Patientenverfügung.
Sie
ist
eine
schriftliche
Vorausverfügung
für
den
Fall,
dass
der
Patient
seinen
Willen
nicht
mehr
(wirksam)
erklären
kann.
Die
Patien-
tenverfügung, die der Gesetzgeber in
§
1901
a
BGB
rechtlich
näher
geregelt
hat,
bezieht
sich
meist
auf
medizinische
Maßnahmen
und
ärztliche
Eingriffe.
In
ihr
kann
jedermann
für
den
Fall,
dass
er
nicht
mehr
seinen
Willen
bekunden
kann,
im
Voraus
festlegen,
welche
medizinischen
Maß-
nahmen er angewandt sehen will oder untersagt.
Der
Verfasser
einer
Patientenverfügung
muß
nach
deutschem
Recht
bei
der
Abfassung
volljährig
und
geschäftsfähig
sein.
Der
in
ihr
geäußte
Wille
ist
in
je-dem
Fall
bindend.
Die
Festlegungen
müssen
jedoch
eindeutig
sein,
um
ihre
Bindungswirkung
zu
entfal-ten.
Da
die
Formulierung
nicht
ganz
einfach
ist,
empfehlen
wir,
unbedingt fachlichen Rat vor der Abfassung einzuholen.
Zu
Einzelheiten,
Bedingungen
und
Wirkungen
der
Patientenverfügung
empfehlen
wir
die
Broschüre
des
Bundesministeriums
der
Justiz
”Patientenverfügung
-
Leiden
-
Krankheit
-
Sterben.
Wie
bestimme
ich,
was
medizinisch
unter-
nommen
werden
soll,
wenn
ich
nicht
mehr
entscheidungsfähig
bin
?”,
die
Sie
hier
herunterladen
können.
In
ihr
finden
Sie
auch
entsprechende Formulierungsvorschläge (Textbausteine).
Da
häufig
die
rechtliche
Stellung
der
Angehörigen
oder
einer
für
den
konkreten
Fall
festgelegten
Person
nicht
eindeutig
ist,
sollte
man ergänzend auch eine sog.
Vorsorgevollmacht
erstellen.
Eine
Patientenverfügung
sollten
Sie
nicht
unbedingt
selbst
formulieren.
Im
Internet
gibt
es
zahlreiche,
auf
der
Basis
von
Erfahrungen
entwickelte
Formulare.
Ein
geeignetes
Formular
finden Sie z.B.
hier
.
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne !
„Leiden,
Krankheit,
Sterben:
Wie
bestimme
ich,
was
medizinisch
unternommen
werden
soll,
wenn
ich entscheidungsunfähig bin?“
- AKTUALISIERTE AUFLAGE -
Bestellen Sie die Broschüre
hier
Als Pdf-Datei öffnen Sie sie
hier
Textbausteine
für
die
Patientenverfügung
finden
Sie
hier
Re.Ko_pixelio.de
www.bestattungen-beetz.de