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Patientenverfügung

Besonders die letzte Lebensphase eines Menschen sollte man nicht dem Zufall überlassen. Die Erfahrung zeigt, dass besonders das Sterben im Krankenhaus oder Pflegeheim sehr plötzlich - besonders von den Angehörigen - Entscheidungen verlangt, mit denen sie nicht selten überfordert sind. Dann, wenn ein Mensch in den letzten Tagen und Stunden seines Lebens nicht mehr selbst über sich verfügen kann, weil er nicht mehr bei Bewusstsein oder dement ist, entsteht schnell ein Raum der Entscheidungslosigkeit und des qualvoll empfundenen Abwartens, der eventuell für den Patienten unnötiges Leiden bedeutet.

Dabei ist die rechtliche Stellung der Angehörigen gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal in dieser Phase des Übergangs vom Leben zum Sterben oft unklar.

Hier hilft das Rechtsinstitut der Patientenverfügung. Sie ist eine schriftliche Vorausverfügung für den Fall, dass der Patient seinen Willen nicht mehr (wirksam) erklären kann. Die Patientenverfügung, die der Gesetzgeber in § 1901 a BGB rechtlich näher geregelt hat, bezieht sich meist auf medizinische Maßnahmen und ärztliche Eingriffe. In ihr kann jedermann für den Fall, dass er nicht mehr seinen Willen bekunden kann, im Voraus festlegen, welche medizinischen Maßnahmen er angewandt sehen will oder untersagt.

Der Verfasser einer Patientenverfügung muss nach deutschem Recht bei der Abfassung volljährig und geschäftsfähig sein. Der in ihr geäußerte Wille ist in jedem Fall bindend. Die Festlegungen müssen jedoch eindeutig sein, um ihre Bindungswirkung zu entfalten.

Da die Formulierung nicht ganz einfach ist, empfehlen wir, unbedingt fachlichen Rat vor der Abfassung einzuholen. Zu Einzelheiten, Bedingungen und Wirkungen der Patientenverfügung empfehlen wir die Broschüre des Bundesministeriums der Justiz ”Patientenverfügung - Leiden - Krankheit - Sterben. Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich nicht mehr entscheidungsfähig bin?“, die Sie hier herunterladen können. In ihr finden Sie auch entsprechende Formulierungsvorschläge (Textbausteine). Da häufig die rechtliche Stellung der Angehörigen oder einer für den konkreten Fall festgelegten Person nicht eindeutig ist, sollte man ergänzend auch eine sog. Vorsorgevollmacht erstellen. Eine Patientenverfügung sollten Sie nicht unbedingt selbst formulieren. Im Internet gibt es zahlreiche, auf der Basis von Erfahrungen entwickelte Formulare.

Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!

Informationen zur Patientenverfügung des BMJ
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